Mit der Neufassung der Verordnung gelten ab sofort folgende Veränderungen gegenüber den Regeln vom 22.11
Jugendbereich
Neu:
- zum Jugendbereich zählen nun alle Sportler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Weiterhin gilt
- Für Anleitungspersonal gilt die 3G-Regel
- Eltern und Angehörige, haben beim Holen und Bringen darauf zu achten, dass Ansammlungen jeglicher Art vermieden werden.
Erwachsenenbereich
- Für Anleitungspersonal gilt die 3G-Regel
- Für Sportler gilt die 2G-Regel
- Kontaktnachverfolgung
Für beide Bereiche gelten weiterhin die allseits bekannten Abstandsregeln und Hygieneregeln.